Menu
P

 

Clearing-Stelle

 

Der Landkreis Gifhorn hat die Einrichtung eines Beratungs- und Unterstützungsangebot für Jugendliche und junge Erwachsene beschlossen.                       

Seit dem 01.07.2025 gibt es die Clearingstelle in der Jugendwerkstatt Gifhorn.                                                                                                                      

Junge Menschen werden hier niedrigschwellig beraten und/oder längerfristig begleitet.

Es geht um:

Perspektiven entwickeln für die eigene Zukunft, Lösung von Problemen, Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten, Streit schlichten, Bewerbungen schreiben,………..

 

Clearingstelle (inkl. spE - sozialpädagogische Einzelfallberatung und -begleitung)

Zielgruppe:

Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14-27 Jahren:

  •  wohnhaft im Landkreis Gifhorn
  •  mit Beratungsbedarf
  • mit Begleitungsbedarf (=> spE)
  • Problemlagen/Anliegen: Schulpflichtversäumnisse, gesundheitliche Einschränkungen, (drohende) Wohnungslosigkeit, Ängste, Mobbingerfahrungen, psychische Auffälligkeiten / Erkrankungen, Migrationshintergrund, (von) Straffälligkeit (bedroht), andere soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen

 

Zugänge:

  •  Selbstmelder*innen (junge Menschen mit Beratungs- oder Unterstützungsbedarf)

o   freiwillig/niedrigschwellig; anonym möglich

 

  •  über Dritte vermittelte / empfohlene (per Flyer oder arrangiertem Erstkontakt)

o   freiwillig/niedrigschwellig

o   anonym möglich

o   oder mit Rückmeldung an „schickende“ Stelle

 

  •  per Zuweisung (Jugendamt, Jugendberufsagentur, Jobcenter, Schulen, Gericht o.a.)

o   verpflichtend bzw. mit Rückmeldung an zuweisende Stelle, ob das Beratungs-/ Begleitungsangebot angenommen wurde

 

 

  •  (anonymisierte) Fallberatung für externe Institutionen, Professionen, Eltern oder andere „Dritte“ (z.B. Schulsozialarbeit: „ich habe Schüler x, der….., haben Sie eine Idee, was für ein Angebot für den Schüler sinnvoll ist / es im Landkreis gibt?)

 

Grundlagen, Form, Inhalte:

  •  niedrigschwellig
  • antragsfreies Hilfeangebot
  • Erziehungsberechtigte sollen/können einbezogen werden – müssen aber nicht
  • Der junge Mensch steht im Mittelpunkt des Angebots
  • Es gibt kein Ausschlusskriterium – so wie der junge Mensch ist, so ist es (erstmal) richtig.
  • telefonischer Kontakt
  • persönlicher Kontakt in der JWG (mit Termin bzw. verabredet) oder anderem Ort
  • aufsuchende Arbeit (Hausbesuche, verabredete Treffen an einem anderen Ort,…)

 

  • Clearing

o   Erstkontakt, Klären des Bedarfs, Anliegensklärung, Auftragsklärung

o   ca. 1-4 Kontakte

o   ggf. Weitervermittlung und begleitete Überleitung an andere Stellen

o   Entscheidung: Beratungsbedarf abgeschlossen = Clearing beendet

    oder Übergang in spE

  • spE

o   kontinuierliche Beratung und Begleitung über einen längeren Zeitraum