Clearing-Stelle
Der Landkreis Gifhorn hat die Einrichtung eines Beratungs- und Unterstützungsangebot für Jugendliche und junge Erwachsene beschlossen.
Seit dem 01.07.2025 gibt es die Clearingstelle in der Jugendwerkstatt Gifhorn.
Junge Menschen werden hier niedrigschwellig beraten und/oder längerfristig begleitet.
Es geht um:
Perspektiven entwickeln für die eigene Zukunft, Lösung von Problemen, Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten, Streit schlichten, Bewerbungen schreiben,………..
Clearingstelle (inkl. spE - sozialpädagogische Einzelfallberatung und -begleitung)
Zielgruppe:
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14-27 Jahren:
- wohnhaft im Landkreis Gifhorn
- mit Beratungsbedarf
- mit Begleitungsbedarf (=> spE)
- Problemlagen/Anliegen: Schulpflichtversäumnisse, gesundheitliche Einschränkungen, (drohende) Wohnungslosigkeit, Ängste, Mobbingerfahrungen, psychische Auffälligkeiten / Erkrankungen, Migrationshintergrund, (von) Straffälligkeit (bedroht), andere soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen
Zugänge:
- Selbstmelder*innen (junge Menschen mit Beratungs- oder Unterstützungsbedarf)
o freiwillig/niedrigschwellig; anonym möglich
- über Dritte vermittelte / empfohlene (per Flyer oder arrangiertem Erstkontakt)
o freiwillig/niedrigschwellig
o anonym möglich
o oder mit Rückmeldung an „schickende“ Stelle
- per Zuweisung (Jugendamt, Jugendberufsagentur, Jobcenter, Schulen, Gericht o.a.)
o verpflichtend bzw. mit Rückmeldung an zuweisende Stelle, ob das Beratungs-/ Begleitungsangebot angenommen wurde
- (anonymisierte) Fallberatung für externe Institutionen, Professionen, Eltern oder andere „Dritte“ (z.B. Schulsozialarbeit: „ich habe Schüler x, der….., haben Sie eine Idee, was für ein Angebot für den Schüler sinnvoll ist / es im Landkreis gibt?)
Grundlagen, Form, Inhalte:
- niedrigschwellig
- antragsfreies Hilfeangebot
- Erziehungsberechtigte sollen/können einbezogen werden – müssen aber nicht
- Der junge Mensch steht im Mittelpunkt des Angebots
- Es gibt kein Ausschlusskriterium – so wie der junge Mensch ist, so ist es (erstmal) richtig.
- telefonischer Kontakt
- persönlicher Kontakt in der JWG (mit Termin bzw. verabredet) oder anderem Ort
- aufsuchende Arbeit (Hausbesuche, verabredete Treffen an einem anderen Ort,…)
- Clearing
o Erstkontakt, Klären des Bedarfs, Anliegensklärung, Auftragsklärung
o ca. 1-4 Kontakte
o ggf. Weitervermittlung und begleitete Überleitung an andere Stellen
o Entscheidung: Beratungsbedarf abgeschlossen = Clearing beendet
oder Übergang in spE
- spE
o kontinuierliche Beratung und Begleitung über einen längeren Zeitraum
